FAMILIENRECHT
Rechtsfragen die sich aus Familie, Ehe, Lebensgemeinschaften und Verwandtschaft, aber auch Vormundschaftsfunktionen oder Pflegschaft ableiten werden im Familienrecht behandelt. Ein Rechtsanwalt kann hier objektiv mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Im Sinne des Familienrechts berate ich überwiegend bei Scheidungen und Sorgerechtsfragen und vertrete meine Mandanten als Rechtsanwalt vor Gericht, wenn keine außergerichtliche Übereinkunft zu Stande kommt. Zusätzlich werden von mir Personen vertreten und beraten, die sich in schwierigen Situationen befinden oder unter psychischen Erkrankungen leiden.
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Beratung bei Ehescheidungen
Vertretung in Gerichtsverfahren zur Ehescheidung
Beratung bei Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder.
Beratung bei Fragen des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern
Vertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung des Umgangsrechts
Umgangsrecht
Das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194, 206). Dabei kann über Dauer und Häufigkeit von Besuchen nur nach der jeweiligen Lage des Einzelfalls unter Berücksichtigung des Kindeswohls und unter Beachtung der berechtigten Wünsche der Eltern und des Kindes sachgerecht entschieden werden. Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nach § 1684 Abs. 4 BGB nur dann veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalles der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren.
Auslegung einer Bezugsrechtserklärung bei Wiederheirat
Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer, im Falle seines Todes solle „der verwitwete Ehegatte“ Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung sein, ist auch im Fall einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll
BGH-Urteil vom 22.07.2015 (AZ: IV ZR 437/14)
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Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
erstes und zweites Staatsexamen
Juristische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Freistaat Bayern
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwaltskammer Köln
Zulassung zurückgegeben wegen Umzugs nach Berlin
Berlin
Mitgliedschaft:
Rechtsanwaltskammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
http://www.rak-berlin.de/
Berufsrechtliche Regeln
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing The Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-BERUFSREGELN)
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV)
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft , Königinstraße 28, 80802 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Alexander Vollert
Versicherungsschein GHV 10/0457/1022646/230
Streitschlichtungsverfahren nach § 191f BRAO:
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
D-10179 Berlin
Telefon +49 30/2844417-0
Telefax +49 30/2844417-12
E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
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18.08.2015
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