VERTRAGSRECHT

Jeden Tag werden geschäftliche, berufliche, private und soziale Vereinbarungen in Verträgen festgeschrieben. Das Vertragsrecht regelt das Zustandekommen, die Wirksamkeit und die Auswirkungen von Vereinbarungen. Ein Rechtsanwalt kann hier Klarheit schaffen.

Ob zum Beispiel bei Miet- oder Kaufverträgen oder auch bei Verträgen, die das Familienrecht betreffen, berät und vertritt Sie die Rechstanwaltskanzlei Zobel gern. Dies umfasst die Rahmenbedingungen und das Verfassen eines Vertrages ebenso wie Fragen der Erfüllung oder auch Optionen bei Nichterfüllung einer getroffenen Übereinkunft.

Über das weiter unten aufgeführte Formular können Sie mit der Rechstanwaltskanzlei Zobel in Berlin Kontakt aufnehmen.

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ERFAHRUNGEN IM VERTRAGSRECHT

Langjährige Tätigkeit mit Schwerpunkt Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

Prüfung gewerblicher Mietverträge

Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken

Prüfung von Werkunternehmerverträgen

BEISPIELE AUS DER RECHTSPRECHUNG

A

Widerruf beim Online-Shopping

Beim Online-Shopping gelten in der gesamten EU die gleichen Regeln.

Bei einem Kaufvertrag beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sie beginnt von dem Moment an, in dem der Kunde die Ware erhält. Wird sie in mehreren Teilen geliefert, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt der letzten Ware.

Bei einem Liefervertrag über die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom beginnt die Widerrufsfrist bereits mit Vertragsschluss.

Die Widerrufsfrist beginnt nur zu laufen, sofern der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, endet die Frist für den Widerruf spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

A

Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel (Schimmel)

Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel – hier Schimmelbefall in einem vermieten Hausanwesen – gemäß §§434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2, 437 Nr. 2444 BGB setzt voraus, dass dem Verkäufer Mängel bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Mängel nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines “Fürmöglichhaltens” und “Inkaufnehmens” reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (OLG K., Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 24. Januar 2013 i. V. m. Zurückweisungsbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 25. Februar 2013

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RECHTSANWALTSKANZLEI URSULA ZOBEL 

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Impressum

Verantwortliche für die bereitgestellten Informationen § 5 Telemediengesetz (TMG)

Rechtsanwältin Ursula Zobel

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE219359341


Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
erstes und zweites Staatsexamen
Juristische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Freistaat Bayern


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwaltskammer Köln
Zulassung zurückgegeben wegen Umzugs nach Berlin

Berlin

Mitgliedschaft:
Rechtsanwaltskammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
http://www.rak-berlin.de/


Berufsrechtliche Regeln

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing The Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-BERUFSREGELN)
  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV)

Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de


Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft , Königinstraße 28,   80802 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Alexander Vollert
Versicherungsschein GHV 10/0457/1022646/230


Streitschlichtungsverfahren nach § 191f BRAO:
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
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Telefax +49 30/2844417-12
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18.08.2015

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