MIETRECHT

Das Mietrecht ist Bestandteil des Immobilienrechts. Gute und bezahlbare Wohnungen sind in den Ballungsgebieten immer seltener auf dem freien Wohnungsmarkt verfügbar. Vermieter und Mieter kommen hier in Kontakt mit Fragen zum Mietrecht. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Es gibt in den Zeiten des Internets viele gute Verträge zum Downloaden.
Ohne juristische Kenntnisse ist es schwer, die guten von den schlechten Verträgen zu unterscheiden. Die Vertragsmuster gelten für mustergültige Zustände. Die Realität sieht überwiegend anders aus.

Juristischer Rat kann hier helfen, Fehler und Auslassungen zu vermeiden. Über das weiter unten aufgeführte Formular können Sie mit der Rechstanwaltskanzlei Zobel in Berlin Kontakt aufnehmen.

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ERFAHRUNGEN IM MIETRECHT

Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken und von gewerblichen Mietverträgen

Gerichtliche Verfahren wegen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung von Mietverhältnissen zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken.

Prüfung von Mieterhöhungsverlangen

Streitigkeiten wegen Renovierungsarbeiten

BEISPIELE AUS DER RECHTSPRECHUNG

A

Geräusche aus der Nachbarwohnung

Mit Geräuschen aus der Nachbarwohnung müssen Mieter grundsätzlich leben. Wenn Grenzen überschritten werden, kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Der Vermieter muss z.B. Ruhestörungen vor 06:00 Uhr und nach 22:00 Uhr unterbinden.

Urteil des LG Berlin (AZ 63 S 236/14) 

A

Quotenklausel und Auszug vor Fälligkeit der Renovierung

Der BGH hegt grundlegende Zweifel, ob eine Quotenklausel, in der geregelt ist, in welcher Höhe der Mieter an den Kosten beteiligt wird, wenn er vor der Fälligkeit einer Renovierung auszieht, so transparent und verständlich formuliert werden kann, dass ein Mieter beim Einzug vorhersehen kann, welche Kosten auf ihn zukommen.

A

Bei Einzug unrenoviert

Bei der Frage, ob eine Wohnung beim Einzug unrenoviert war, kommt es laut BGH auf einen Gesamteindruck an und nicht darauf, ob irgendwo ein Kratzer zu entdecken ist.

BGH-Urteil (AZ: VIII ZR 185/14 ua)

A

Abgrenzung Teilräumung zu Schlechterfüllung

Nach beendetem Mietvertrag umfasst die Rückgabepflicht des Mieters neben der Besitzverschaffung an den Räumen zugunsten des Vermieters auch die Räumung der Mietsache von den eingebrachten Sachen. Das Zurücklassen von Sperrmüll in den Kellerräumen steht der Erfüllung der Rückgabepflicht nicht entgegen. Es handelt sich dabei nicht nur um eine Teilräumung. Vielmehr liege hierin eine Schlechterfüllung der Räumungsverpflichtung, die Schadensersatzansprüche auslösen kann.

KG, Beschluss vom 13.04.2015  (8 U 212/14)

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Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
erstes und zweites Staatsexamen
Juristische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Freistaat Bayern


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwaltskammer Köln
Zulassung zurückgegeben wegen Umzugs nach Berlin

Berlin

Mitgliedschaft:
Rechtsanwaltskammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
http://www.rak-berlin.de/


Berufsrechtliche Regeln

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing The Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession (EuRAG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-BERUFSREGELN)
  • Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV)

Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de


Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft , Königinstraße 28,   80802 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Alexander Vollert
Versicherungsschein GHV 10/0457/1022646/230


Streitschlichtungsverfahren nach § 191f BRAO:
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
D-10179 Berlin
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Telefax +49 30/2844417-12
E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
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18.08.2015

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