Im Vordergrund stehen dabei die Mandantin und der Mandant mit allen ganz speziellen und vielschichtigen Erwartungen und Bedürfnissen.
Sie erhalten juristische Beratung und eine sorgfältige Vorbereitung auf Termine, Besprechungen und Verhandlungen. Sie können lernen, wie Sie sich verhalten müssen, um Ihre kurzfristigen oder langfristigen Ziele zu erreichen.
Es gibt vielfach die Möglichkeit auf der Grundlage unserer Gesetze und Normen eine Übereinstimmung herbeizuführen.”
IMMOBILIENRECHT
STRAFRECHT
FAMILIENRECHT
VERTRAGSRECHT
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Teilen Sie uns bitte Ihre Rufnummer und Ihr Anliegen mit und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Zu unseren Datenschutzhinweisen
Problemlösungen
In beiden Situationen lassen sich mit professioneller Beratung durch einen Rechtsanwalt Lösungen finden.
Optimierung
Bewährte Strukturen werden überschätzt oder verlieren an Bedeutung.
Die Notwendigkeit von Veränderungen wird nicht erkannt.
Ziele werden verfolgt, ohne positiven methodischen Ansatz.
Mit einer professionellen Beratung durch einen Rechtsanwalt lernen Sie, die Lage richtig einzuschätzen und die erforderlichen Schritte zu gehen und Schädliches zu unterlassen.
Stabilisierung
Mit professioneller Beratung durch einen Rechtsanwalt kommen Sie wieder ins Gleichgewicht.
DIE KANZLEI
Die Kanzlei betreute von 1989 an Bauträgergesellschaften über einen Zeitraum von vielen Jahren. Die Tätigkeit erstreckte sich dabei auf die laufende Beratung und auf die Vertretung vor den Landgerichten in Berlin, Bonn, Flensburg, Frankfurt am Main, Frankfurt Oder, Kiel , Köln und Neubrandenburg, sowie vor den Finanzgerichten.
Für Privatpersonen bietet die Kanzlei laufende beratende und unterstützende Tätigkeit und Vertretung vor allen Amtsgerichten und Landgerichten in der Bundesrepublik.
Seit 8 Jahren erhalten Mandanten mit psychisch belastender Prädisposition betreuende Unterstützung.
Nach einem unmittelbar anschließenden Auslandsaufenthalt in Cagliari, Sardinien mit Übersetzungstätigkeit und Tätigkeit im Honorarkonsulat betreute Rechtsanwältin Zobel in Hennef bei Bonn ein halbes Jahr in einer Bauträgergesellschaft die juristische Abteilung. Im Anschluss begann sie 1989 Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht, privatem und öffentlichem Baurecht in Bonn-Bad Godesberg.
Im Jahr 2012 wurde Rechtsanwältin Zobel zur Anwaltschaft in Berlin zugelassen und erweiterte Ihr Spektrum auf Teile des Familienrechts und des Strafrechts.
Ausbildung
- Erfolgreicher Abschluss des 1. und 2. juristischen Staatsexamens in München
- Referendariat am Bayerischen Obersten Landesgericht. Dieses Gericht hat viele bundesweit beachtete Urteile geschrieben und wurde im Juni 2006 aufgelöst.
Erfahrung
Seit nunmehr 15 Jahren berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Zobel Bauträgergesellschaften bei der Vorbereitung von Bauverträgen, Immobilienkaufverträgen, Mietverträgen, bei Beurkundungen und bei Auseinandersetzungen vor Gerichten in der ganzen Bundesrepublik.
Darüber hinaus verfügt die Kanzlei Zobel über acht Jahre Erfahrung in der Betreuung, Beratung und Vertretung von schwierigen Personen und Personen mit einer psychischen Erkrankung.
Beratung
Rechtsanwältin Zobel vertritt Ihre Mandanten außergerichtlich und in Gerichtsverfahren im ganzen Bundesgebiet in Ihren Vertragsangelegenheiten, insbesondere im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht sowie in einzelnen Angelegenheiten des Familienrechts und des Strafrechts.
Auf folgende Erfahrungen im Immobilienrecht, Mietrecht, Baurecht, Strafrecht, Familienrecht und Vertragsrecht kann Rechtsanwältin Zobel in den vergangenen Jahren zurückgreifen:
Immobilienrecht
- Langjährige Tätigkeit mit Schwerpunkt Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- Prüfung gewerblicher Mietverträge
- Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken
- Prüfung von Werkunternehmerverträgen
Mietrecht
- Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken und von gewerblichen Mietverträgen
- Gerichtliche Verfahren wegen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung von Mietverhältnissen zu Wohnzwecken und zu gewerblichen Zwecken
- Prüfung von Mieterhöhungsverlangen
- Streitigkeiten wegen Renovierungsarbeiten
Baurecht
- Langjährige Erfahrung durch Tätigkeit für verschiedene Bauträger
- Beratung beim Abschluss von Bauverträgen
- Vertretung vor den Gerichten bei Streitigkeiten im Rahmen eines Werkunternehmervertrages
Strafrecht
- Verfahren wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Verfahren wegen leichter Körperverletzung
- Verfahren wegen Beleidigung
- Verfahren wegen Sachbeschädigung
Familienrecht
- Beratung bei Ehescheidungen
- Vertretung in Gerichtsverfahren zur Ehescheidung.
- Beratung bei Fragen des Sorgerechts für minderjährige Kinder
- Vertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung des Sorgerechts
- Beratung bei Fragen des Umgangsrechts mit minderjährigen Kindern
- Vertretung in Gerichtsverfahren zur Regelung des Umgangsrechts.
Vertragsrecht
- Langjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Vorbereitung, Errichtung und anschließendem Verkauf von Einkaufszentren in Burscheid, Flensburg, Rendsburg, Straußberg, Weinheim u.a. Städten mit Schwerpunkt Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
- Prüfung gewerblicher Mietverträge
- Prüfung von Mietverträgen zu Wohnzwecken
- Langjährige Erfahrung in gerichtlichen Verfahren bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern und zwischen Käufern und Verkäufern
Daneben gibt es die Möglichkeit, eine pauschale Gebühr oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Das bietet sich an, wenn Sie laufende Unterstützung benötigen für z.B. Vertragsverhandlungen oder Vergleichsgespräche.
Sie können auch einen anwaltlichen Beratervertrag abschließen. Dann erfolgt die Berechnung zu einem festen Betrag pro Monat für eine zuvor in einem Rahmen festgelegte Tätigkeit.
Auf der rechten Seite werden weitere relevante Themen erläutert.
SCHRIFTSÄTZE
GERICHTSTERMINE
PFLICHTVERTEIDIGUNG
Die Beiordnung erfolgt über das zuständige Gericht und wird z.B. angeordnet, wenn es notwendig ist und Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen.
Es ist wichtig, dass Sie gerade in Strafsachen einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens an Ihrer Seite haben. Deswegen empfiehlt es sich, einen Anwalt auszuwählen und zu beauftragen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sollte früh erfolgen. Es ist dringend anzuraten, dass Sie sich vor einer polizeilichen Vernehmung anwaltlich beraten lassen.
Der von Ihnen gewählte und beauftragte Rechtsanwalt kann später sein Wahlmandat niederlegen und seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragen.
STUNDENSATZ
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Überweisung
Berliner Bank
IBAN: DE24 1007 0848 0083 6387 00
BIC: DEUTDEDB110
Barzahlung
Für jede Tätigkeit erstelle ich eine Honorarrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Zahlungsnachweis erfolgt bei Überweisung oder Kartenzahlung automatisch, bei Barzahlung erhalten Sie eine Quittung.
PROZESSKOSTENHILFE
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Manche Verträge decken lediglich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ab. Dann müssen die weiteren Kosten für die Fertigung von Schriftsätzen oder Verfahren vor dem Gericht von Ihnen selbst getragen werden.
Bei Verfahren vor Gerichten in auswärtigen Bezirken, übernimmt die Rechtsschutzversicherung lediglich die Kosten eines Rechtsanwalts vor Ort.
Kosten, wie z.B. Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld, die dadurch zusätzlich entstehen, dass Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit Büro an einem anderen Ort beauftragen, werden nicht übernommen.
Rechtsschutzversicherungen zahlen regelmäßig keine Stundenhonorare.
In jedem Fall sollte im Laufe eines Verfahrens ständig mit der Rechtsschutzversicherung abgeklärt werden, welche Kosten übernommen werden.
Hier finden Sie ein kleinen Überblick über Rechtsschutzversicherungen:
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Hier finden Sie einen im Preisvergleich: zum Vergleich
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DISKRETION
RECHTSANWALTSKANZLEI URSULA ZOBEL
Erasmusstr. 1
10553 Berlin
FON +49 30 28644556
FAX +49 30 39876384
Impressum
Verantwortliche für die bereitgestellten Informationen § 5 Telemediengesetz (TMG)
Rechtsanwältin Ursula Zobel
Erasmusstr. 1
10553 Berlin
Telefon: + 49 30 28644556
Telefax: + 49 30 39876384
Email: ra-zobel@rechtsanwaltskanzlei-ursula-zobel.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a UStG:
DE219359341
Berufsbezeichnung
Rechtsanwältin
erstes und zweites Staatsexamen
Juristische Fakultät
Ludwig-Maximilians-Universität München
Freistaat Bayern
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Rechtsanwaltskammer Köln
Zulassung zurückgegeben wegen Umzugs nach Berlin
Berlin
Mitgliedschaft:
Rechtsanwaltskammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts
Littenstraße 9
10179 Berlin
http://www.rak-berlin.de/
Berufsrechtliche Regeln
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland Law Implementing The Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-BERUFSREGELN)
- Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV)
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft , Königinstraße 28, 80802 München, vertreten durch den Vorstand Dr. Alexander Vollert
Versicherungsschein GHV 10/0457/1022646/230
Streitschlichtungsverfahren nach § 191f BRAO:
Bei Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft möglich. Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
D-10179 Berlin
Telefon +49 30/2844417-0
Telefax +49 30/2844417-12
E-Mail schlichtungsstelle@s-d-r.org
http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Diese Website bietet keine individuelle Rechtsberatung.
Auskünfte der Kanzlei sind nur verbindlich, wenn sie im Rahmen eines Mandatsverhältnisses schriftlich erfolgen.
Bankverbindung
Berliner Bank
IBAN DE24100708480083638700
BIC DEUTDEDB110
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18.08.2015
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